Ab dem 01. Januar 2026 ist es nicht mehr möglich, das Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen. Das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) wird eingestellt.
Grund dafür ist eine technische Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank. Für das Jobcenter Fürth Land besteht ab dann keine Möglichkeit mehr, Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen.
Um Geldleistungen weiterhin schnell und problemlos zur Verfügung zu stellen, benötigen wir die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir Überweisungen vornehmen können. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos (Basiskonto) auf Guthabenbasis.